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Aderlo Cloud
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Service Level Agreement (SLA) — Aderlo Cloud

Gültig ab 1. August 2026

Gültig ab 18. Aug. 2026.

Service Level Agreement (SLA) — Aderlo Cloud

Gültig ab 18. August 2026


§ 1. Zweck und Geltungsbereich

Dieses SLA definiert die Verfügbarkeitszusagen des Dienstanbieters für Aderlo Cloud. Es ist Bestandteil der AGB und gilt für alle Pakete. Im Falle von Abweichungen ist die polnischsprachige Fassung maßgeblich.

§ 2. Garantierte Verfügbarkeit

99,9 % pro Kalendermonat (max. 43 Min. 50 Sek. Ausfallzeit/Monat). Verfügbarkeit = HTTP/HTTPS-Antwort innerhalb von 30 Sekunden.

§ 3. Messung der Verfügbarkeit

  1. Die Verfügbarkeit wird durch ein von der Infrastruktur des Anbieters unabhängiges, externes Monitoringsystem gemessen, das mindestens alle 5 Minuten Prüfungen aus mehreren geografischen Standorten durchführt. Die tatsächliche aktuelle Prüffrequenz gibt der Anbieter auf der Statusseite an; zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Fassung beträgt sie 60 Sekunden.

  2. Eine Nichtverfügbarkeit wird erfasst, wenn das Monitoring das Ausbleiben einer Serverantwort über mindestens 2 aufeinanderfolgende Prüfungen (10 Minuten) bestätigt.

  3. Der Anbieter veröffentlicht die Messergebnisse laufend unter https://aderlo.cloud/status: tägliche, 30-Tage- und 90-Tage-Verfügbarkeit je gemessenem Dienst sowie ein Störungsverzeichnis. Ein Tag ohne Messung wird als ungemessen gekennzeichnet und nicht als verfügbar gewertet.

  4. Die monatliche Verfügbarkeit berechnet sich nach der Formel:

    Verfügbarkeit (%) = (Verfügbare Sekunden / (Verfügbare Sekunden + Nicht verfügbare Sekunden)) × 100

    wobei nach § 4 ausgenommene Ereignisse den Nenner verringern und nicht den Zähler erhöhen.

  5. Ein Monat, dessen Messung nicht alle Tage abdeckt, darf nicht zum Nachteil des Kunden abgerechnet werden — der Anbieter kann sich zur Kürzung einer Gutschrift nicht auf eine unvollständige Messung berufen.


§ 4. Ausschlüsse

a) Geplante Wartungsfenster (48 Std. Vorlauf, max. 4 Std./Monat, 02:00–06:00 CET/CEST), b) Höhere Gewalt, c) Ausfälle der Infrastrukturanbieter (Hetzner), d) DDoS-Angriffe, e) Kundenhandlungen/-unterlassungen, f) DNS außerhalb der Infrastruktur des Dienstanbieters, g) Nichtverfügbarkeit von Drittanbieterdiensten.

§ 5. Benachrichtigungen

Geplante Wartung: 48 Std. vorher. Ungeplante Ausfälle: sofortige Information über Problem, geschätzte Wiederherstellung, ergriffene Maßnahmen.

§ 6. Gutschrift bei verfehlter Verfügbarkeit

  1. Unterschreitet die nach § 3 berechnete monatliche Verfügbarkeit den in § 2 zugesagten Wert, steht dem Kunden eine Gutschrift zu in Höhe von:

    Verfügbarkeit im KalendermonatGutschrift
    unter 99,9 %10 % des Monatsentgelts
    unter 99,0 %25 % des Monatsentgelts
    unter 95,0 %50 % des Monatsentgelts
  2. Monatsentgelt ist das vom Kunden für den betreffenden Monat tatsächlich geschuldete Entgelt für den jeweiligen Dienst, auf einen Monat heruntergerechnet (bei jährlicher Abrechnungsperiode: 1/12 des Jahresentgelts). Grundlage ist der Preis aus dem Vertrag des Kunden, nicht der Preis der aktuellen Preisliste.

  3. Die Gutschrift wird von Amts wegen gewährt. Der Kunde stellt keinen Antrag, wahrt keine Frist und begründet nichts. Der Anbieter berechnet sie nach Ablauf eines vollständigen Kalendermonats aus der veröffentlichten Messung und schreibt sie der Wallet des Kunden im Folgemonat gut, spätestens am 10. Tag dieses Monats, in Punkten, wobei 1 Punkt 1 PLN netto entspricht. Ein Monat wird stets vollständig abgerechnet; Zeiträume von weniger als einem vollen Kalendermonat werden nicht gesondert abgerechnet. Punkte verfallen nicht und können für jeden Dienst oder jede Zusatzleistung auf der Plattform verwendet werden.

  4. Die Gutschrift steht für jeden Hosting-Dienst zu, der während des gesamten betreffenden Kalendermonats aktiv oder ausgesetzt war.

  5. Für nach § 4 ausgenommene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Gutschrift.

  6. Bei wesentlichen oder wiederholten Unterschreitungen der Verfügbarkeit kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen und eine anteilige Erstattung für die ungenutzte Abrechnungsperiode verlangen. Die Inanspruchnahme einer Gutschrift nach Absatz 1 lässt dieses Recht unberührt.

  7. Dieser Paragraf schließt die Haftung des Anbieters gegenüber Verbrauchern nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften weder aus noch beschränkt er sie.


§ 7. Reaktionszeiten

PrioritätBeschreibungReaktionszeit
KritischTotalausfall, DatenverlustBis 4 Std. (Werktage)
HochWesentliche EinschränkungBis 8 Std. (Werktage)
NormalTechnische FragenBis 24 Std. (Werktage)
NiedrigAllgemeine AnfragenBis 48 Std. (Werktage)

Dedicated Commerce: dedizierter technischer Betreuer. Reaktionszeiten sind Richtwerte.

§ 8. Änderungen

Änderungen mit 14-tägiger Frist. Absenkung unter 99,9 % = sofortiges Kündigungsrecht mit anteiliger Erstattung. Gültig ab 18. August 2026.


ADERLO PROSTA SPÓŁKA AKCYJNA · KRS: 0000955282 · NIP: 5492466214